Regelmäßig bezahlst du einen Teilbetrag an deinen Energieanbieter. Doch wie wird dieser Betrag eigentlich berechnet? Und warum musst du bei der Jahresabrechnung manchmal nachzahlen, während andere Geld zurückbekommen? Energierechnungen sind nicht immer leicht zu verstehen.
In diesem Blog erklären wir, wie Teilbeträge, die Jahresabrechnung und die Endabrechnung funktionieren. So weißt du, was diese Rechnungen bedeuten und womit du rechnen kannst.
Dein Energieanbieter verteilt deine Energiekosten auf regelmäßige Teilbeträge. Die Höhe dieser Beträge basiert auf einer Schätzung deines Energieverbrauchs. Meistens bezahlst du monatlich oder vierteljährlich.
Einmal pro Jahr erhältst du eine Jahresabrechnung. Darin siehst du, wie viel Energie du tatsächlich verbraucht hast. Dein Anbieter berechnet die Gesamtkosten und zieht die bereits bezahlten Teilbeträge davon ab.
Hast du mehr bezahlt als nötig? Dann erhältst du die Differenz zurück. Hast du zu wenig bezahlt, musst du den offenen Betrag nachzahlen.
Natürlich weißt du im Voraus nicht genau, wie viel Energie du verbrauchen wirst. Deshalb berechnet dein Energieanbieter die Teilbeträge auf Grundlage einer Schätzung deines Jahresverbrauchs.
Diese Schätzung richtet sich in der Regel nach deinem bisherigen Verbrauch und den erwarteten Energie-, Netz- und Abgabenkosten. So versucht dein Energieanbieter zu vermeiden, dass du bei der Jahresabrechnung einen hohen Betrag nachzahlen musst.
Gleichzeitig sollen realistische Teilbeträge verhindern, dass du im Voraus deutlich zu viel bezahlst.
Du kannst die Höhe deiner Teilbeträge anpassen lassen. Wende dich dafür an deinen Energieanbieter. Bei vielen Anbietern kannst du das direkt im Kundenportal erledigen. Alternativ kannst du den Anbieter kontaktieren.
Installierst du eine Photovoltaikanlage? Dann kann dein Strombezug im Vergleich zum Vorjahr sinken. Die bisherige Berechnung deiner Teilbeträge passt dann möglicherweise nicht mehr. In diesem Fall kann eine Anpassung sinnvoll sein.
Tipp
Senke deine Teilbeträge nicht zu stark. So vermeidest du eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung.
In der Regel werden deine Teilbeträge nach der Jahresabrechnung neu berechnet. Dabei werden die bereits bezahlten Teilbeträge mit den tatsächlichen Kosten seit der letzten Abrechnung verglichen.
Dein Energieanbieter kann dir aber auch zu einem anderen Zeitpunkt eine Anpassung vorschlagen. Ändern sich dein Verbrauch oder die Energiepreise deutlich, kann es sinnvoll sein, die Höhe deiner Teilbeträge schon früher zu überprüfen.
Gut zu wissen
Im Rahmen der Energiegemeinschaftsaktion ist klar geregelt, wann und unter welchen Bedingungen dein Anbieter deine Teilbeträge anpassen darf. Die genauen Bedingungen findest du in deinem persönlichen Angebot und in den Vertragsunterlagen.
Für die Jahresabrechnung benötigt der Netzbetreiber deine Zählerstände. Er ist für deren Erfassung zuständig und liest sie in der Regel regelmäßig ab.
In manchen Fällen kannst du den Zählerstand auch selbst übermitteln. Bei einem Smart Meter werden die Verbrauchswerte in der Regel automatisch übertragen.
Auf Grundlage dieser Daten erstellt dein Energieanbieter die Jahresabrechnung. Der Zeitpunkt der Zählerablesung hängt nicht unbedingt mit der Laufzeit deines Energievertrags zusammen. Deshalb umfasst die Abrechnung nicht immer genau zwölf Monate.
Sind die tatsächlichen Kosten deines Energieverbrauchs höher als die Summe deiner bezahlten Teilbeträge, musst du nachzahlen. Umgekehrt erhältst du ein Guthaben, wenn du zu viel bezahlt hast.
Es ist natürlich erfreulich, Geld zurückzubekommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du einen günstigen Energievertrag hast. Es zeigt lediglich, dass deine Teilbeträge höher waren als deine tatsächlichen Kosten.
Entscheidest du dich für einen anderen Energieanbieter, wird dein Verbrauch zum Wechselstichtag festgestellt. Wird dein Zählerstand nicht automatisch übertragen, kannst du ihn selbst ablesen und deinem Netzbetreiber mitteilen.
Der Netzbetreiber übermittelt die Verbrauchsdaten an die beteiligten Energieanbieter. Dein bisheriger Anbieter erstellt daraufhin eine Endabrechnung.
In dieser Abrechnung werden die bereits bezahlten Teilbeträge mit den tatsächlichen Kosten seit der letzten Abrechnung verglichen. Auch hier kann es sein, dass du ein Guthaben erhältst oder einen offenen Betrag nachzahlen musst.
Wichtig
Bei einem ordnungsgemäßen Anbieterwechsel wird deine Strom- oder Gasversorgung nicht unterbrochen. Der Wechsel erfolgt ausschließlich administrativ.
Auf der Suche nach einem günstigeren Tarif?
Vielleicht bezahlst du derzeit zu viel für Energie. Doch wie findest du das heraus? Wenn du dich für die Energiegemeinschaftsaktion anmeldest, erhältst du ein persönliches Angebot und erfährst, wie viel du sparen kannst.
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