Inhaltsverzeichnis
Regelmäßig bezahlen Sie einen Teilbetrag an Ihren Energieanbieter. Doch wie wird dieser Betrag eigentlich berechnet? Und warum müssen Sie bei der Jahresabrechnung manchmal nachzahlen, während andere Geld zurückbekommen? Energierechnungen sind nicht immer leicht zu verstehen.
In diesem Blog erklären wir, wie Teilbeträge, die Jahresabrechnung und die Endabrechnung funktionieren. So wissen Sie, was diese Rechnungen bedeuten und womit Sie rechnen können.
Was sind Teilbeträge und was ist eine Jahresabrechnung?
Ihr Energieanbieter verteilt Ihre Energiekosten auf regelmäßige Teilbeträge. Die Höhe dieser Beträge basiert auf einer Schätzung Ihres Energieverbrauchs. Meistens bezahlen Sie monatlich oder vierteljährlich.
Einmal pro Jahr erhalten Sie eine Jahresabrechnung. Darin sehen Sie, wie viel Energie Sie tatsächlich verbraucht haben. Ihr Anbieter berechnet die Gesamtkosten und zieht die bereits bezahlten Teilbeträge davon ab.
Haben Sie mehr bezahlt als nötig? Dann erhalten Sie die Differenz zurück. Haben Sie zu wenig bezahlt, müssen Sie den offenen Betrag nachzahlen.
Wie wird die Höhe Ihrer Teilbeträge berechnet?
Natürlich wissen Sie im Voraus nicht genau, wie viel Energie Sie verbrauchen werden. Deshalb berechnet Ihr Energieanbieter die Teilbeträge auf Grundlage einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs.
Diese Schätzung richtet sich in der Regel nach Ihrem bisherigen Verbrauch und den erwarteten Energie-, Netz- und Abgabenkosten. So versucht Ihr Energieanbieter zu vermeiden, dass Sie bei der Jahresabrechnung einen hohen Betrag nachzahlen müssen.
Gleichzeitig sollen realistische Teilbeträge verhindern, dass Sie im Voraus deutlich zu viel bezahlen.
Kann ich die Höhe meiner Teilbeträge ändern?
Sie können die Höhe Ihrer Teilbeträge anpassen lassen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Energieanbieter. Bei vielen Anbietern können Sie das direkt im Kundenportal erledigen. Alternativ können Sie den Anbieter kontaktieren.
Installieren Sie eine Photovoltaikanlage? Dann kann Ihr Strombezug im Vergleich zum Vorjahr sinken. Die bisherige Berechnung Ihrer Teilbeträge passt dann möglicherweise nicht mehr. In diesem Fall kann eine Anpassung sinnvoll sein.
Tipp
Senken Sie Ihre Teilbeträge nicht zu stark. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung.
Wann passt mein Anbieter die Teilbeträge an?
In der Regel werden Ihre Teilbeträge nach der Jahresabrechnung neu berechnet. Dabei werden die bereits bezahlten Teilbeträge mit den tatsächlichen Kosten seit der letzten Abrechnung verglichen.
Ihr Energieanbieter kann Ihnen aber auch zu einem anderen Zeitpunkt eine Anpassung vorschlagen. Ändern sich Ihr Verbrauch oder die Energiepreise deutlich, kann es sinnvoll sein, die Höhe Ihrer Teilbeträge schon früher zu überprüfen.
Gut zu wissen
Im Rahmen der Energiegemeinschaftsaktion ist klar geregelt, wann und unter welchen Bedingungen Ihr Anbieter Ihre Teilbeträge anpassen darf. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihrem persönlichen Angebot und in den Vertragsunterlagen.
Wann erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung?
Für die Jahresabrechnung benötigt der Netzbetreiber Ihre Zählerstände. Er ist für deren Erfassung zuständig und liest sie in der Regel regelmäßig ab.
In manchen Fällen können Sie den Zählerstand auch selbst übermitteln. Bei einem Smart Meter werden die Verbrauchswerte in der Regel automatisch übertragen.
Auf Grundlage dieser Daten erstellt Ihr Energieanbieter die Jahresabrechnung. Der Zeitpunkt der Zählerablesung hängt nicht unbedingt mit der Laufzeit Ihres Energievertrags zusammen. Deshalb umfasst die Abrechnung nicht immer genau zwölf Monate.
Warum müssen Sie manchmal nachzahlen?
Sind die tatsächlichen Kosten Ihres Energieverbrauchs höher als die Summe Ihrer bezahlten Teilbeträge, müssen Sie nachzahlen. Umgekehrt erhalten Sie ein Guthaben, wenn Sie zu viel bezahlt haben.
Es ist natürlich erfreulich, Geld zurückzubekommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie einen günstigen Energievertrag haben. Es zeigt lediglich, dass Ihre Teilbeträge höher waren als Ihre tatsächlichen Kosten.
Endabrechnung: Was passiert bei einem Anbieterwechsel?
Entscheiden Sie sich für einen anderen Energieanbieter, wird Ihr Verbrauch zum Wechselstichtag festgestellt. Wird Ihr Zählerstand nicht automatisch übertragen, können Sie ihn selbst ablesen und Ihrem Netzbetreiber mitteilen.
Der Netzbetreiber übermittelt die Verbrauchsdaten an die beteiligten Energieanbieter. Ihr bisheriger Anbieter erstellt daraufhin eine Endabrechnung.
In dieser Abrechnung werden die bereits bezahlten Teilbeträge mit den tatsächlichen Kosten seit der letzten Abrechnung verglichen. Auch hier kann es sein, dass Sie ein Guthaben erhalten oder einen offenen Betrag nachzahlen müssen.
Wichtig
Bei einem ordnungsgemäßen Anbieterwechsel wird Ihre Strom- oder Gasversorgung nicht unterbrochen. Der Wechsel erfolgt ausschließlich administrativ.
Auf der Suche nach einem günstigeren Tarif?
Vielleicht bezahlen Sie derzeit zu viel für Energie. Doch wie finden Sie das heraus? Wenn Sie sich für die Energiegemeinschaftsaktion anmelden, erhalten Sie ein persönliches Angebot und erfahren, wie viel Sie sparen können.
Die Anmeldung zur Energiegemeinschaftsaktion ist kostenlos und unverbindlich. Melden Sie sich hier an.